Baumfällarbeiten

Viele Grundstücksbesitzer kennen das Problem mit Bäumen, die auf dem Grundstück den Lichteinfall stark reduzieren. Wenn zum Beispiel die Terrasse fast den ganzen Tag im Schatten liegt, weil ein oder mehrere Baumkronen der Sonne keine Möglichkeit lassen die Terrasse zu erreichen. Nicht selten kommt dann der Wunsch auf für den einen oder anderen Baum eine Baumfällung zu beauftragen, aber kann man dies so einfach?

Leider nicht, denn haben die Baumstämme einen bestimmten Umfang benötigt man eine Fällgenehmigung der Gemeinde. Wie bei vielen anderen auch gibt es keine bundeseinheitliche Regelung, in manchen Bundesländern ist eine Genehmigung notwendig, wenn der Baumstamm in einem Meter Höhe einen Umfang von mehr als 30 Zentimetern hat, in anderen ist es auch darunter. In jedem Fall ist es ratsam in der örtlichen Gemeinde nachzufragen, ab welchem Umfang eine Genehmigung nötig ist. Fast in allen Gemeinden sind Baumfällarbeiten in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September verboten, eine Ausnahme der Baumfällung besteht lediglich in dringenden Fällen. Manchmal wird als Auflage eine Neupflanzung gefordert, daher sollte man sich schon im Vorfeld darüber Gedanken machen, wo der neue Baum stehen könnte.

Firmenauswahl und Kosten

Die Beauftragung einer Garten- und Landschaftsbaufirma, welche Erfahrung mit Baumfällarbeiten hat, ist immer sinnvoll, denn nicht immer ist ein Baum so einfach zu fällen, wie es scheint. Zudem ist das beauftragte Unternehmen im Fall der Fälle versichert. Je nach Aufwand können die Baumfällung Kosten sehr unterschiedlich ausfallen, die Preisspanne beginnt bei ca. 250,00 Euro, wobei je nach Lage des Baumes auf wesentlich höhere Kosten möglich sind. Um eine günstige und erfahrene Firma für die Fällarbeiten zu finden, ist es notwendig, sich mehrere Kostenvoranschläge anfertigen zu lassen. Wobei beachtet werden sollte, dass die Preisgünstigste Firma nicht immer die beste Wahl ist. Möglichst mit einer Vorortbegehung, denn diese schützt vor unangenehmen Überraschungen. Zusätzlich sollte man die Nachbarn von der anstehenden Baumfällung informieren, insbesondere dann, wenn der Baum recht dicht an der Grundstücksgrenze steht oder für die Baumfällarbeiten das benachbarte Grundstück zu betreten.

Das mit der Baumfällung beauftragte Unternehmen wird schon bei der Besichtigung sagen können, wie der Baum zu fällen ist, in schwierigen Fällen muss der Baum Stück für Stück abgetragen werden. In einfachen Fällen, wenn viel Platz vorhanden ist, kann der Baum in einem Stück gefällt werden.